Die Vorfälligkeitsentschädigung und das berechtigte Interesse des Kunden

 In Wissenswertes

Loading

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

In einigen Fällen haben Banken das Recht, von Kreditnehmern sogenannte Strafen für die vorzeitige Rückzahlung zu verlangen. Dies ist der Fall, wenn ein im Rahmen eines Festzinsvertrags aufgenommenes Darlehen vor Ablauf der Laufzeit endet und die Darlehensschuld ohne solche Kündigungsrechte vollständig zurückgezahlt wird.

Die vollständige Rückzahlung des Darlehens hat zur Folge, dass die zu Beginn des Darlehensverhältnisses berechneten Zinserträge nicht realisiert werden können und Verluste auftreten. Der verursachte Schaden sollte durch vorzeitige Rückzahlungsstrafen ausgeglichen werden. Bei der Bestimmung der Höhe der Vorauszahlungsstrafe sollten Art und Umfang des Darlehens, die Höhe des Zinsverlusts und der ursprünglich vereinbarte Zeitraum berücksichtigt werden. Um die Höhe der Entschädigung zu bestimmen, wurde außerdem geprüft, warum der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigen möchte.

Das berechtigte Interesse

Man unterscheidet hierbei zwischen einer Kündigung aus berechtigtem Interesse und einer Kündigung aus nicht berechtigtem Interesse. Eine Kündigung aus berechtigtem Interesse liegt z.B. dann vor, wenn ein Immobilienkredit im Hinblick auf den Verkauf oder die anderweitige Verwertung der Immobilie gekündigt wird. Auch wenn die Bank dem Wunsch nach einer Erhöhung des Immobilienkredites und einer entsprechenden Erhöhung des Beleihungswertes, d.h. dem Umfang der grundpfandrechtlichen Sicherung, nicht nachkommen kann und der Kredit daraufhin vorzeitig gekündigt wird, handelt der Kreditnehmer aus berechtigtem Interesse.

In anderen Fällen wie z.B. der Kündigung des Kredites im Rahmen einer Umschuldung, die zur Einsparung von Kosten und Verringerung der Zinslast veranlasst wird, handelt der Kreditnehmer nicht aus berechtigtem Interesse. Wenn ein Kredit aus berechtigtem Interesse gekündigt wird ist die Vorfälligkeitsentschädigung meistens geringer, als wenn der Kreditnehmer aus nicht berechtigtem Interesse eine Kündigung veranlasst.