Mietwohnung besichtigen: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern während der Besichtigung

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Die Suche nach einer neuen Wohnung ist mit sehr viel Stress verbunden. Hinzu kommt, dass der Markt selbst sehr kompetitiv ist, vor allem in Großstädten. Billige Mieten und gute Lagen sind schnell vergriffen. Oftmals sind dabei mehrere Wohnungsbesichtigungen nötig, um die passende Mietwohnung zu finden. Doch welche Rechte haben Mieter und Vermieter etwa bei einer Besichtigung mit einem Immobilienmakler Alt Laatzen oder Garbsen? Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie eine Mietwohnung besichtigen? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Regeln und Rechte, die für Besichtigungen für beide Seiten gelten.

Rechte und Pflichten des Mieters bei der Besichtigung

Die Besichtigung einer Mietwohnung ist in vielen Fällen die letzte Hürde, um sich für eine Wohnung zu entscheiden. Vorher haben Sie die Wohnung vermutlich nur über Bilder gesehen. Dies spiegelt aber nicht den wahren Umfang wider. Als neuer Mieter ist es immens wichtig, sich die Mietwohnung vorher mindestens einmal anzuschauen. Zuerst muss ein Termin für die Begutachtung gemacht werden. Achten Sie hierbei darauf, dass auch genug Zeit eingeplant wird, damit Sie sich die Mietwohnung auch in Ruhe anschauen können. Oftmals wird der Termin seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Der alte und neue Mieter müssen sich dem jeweils anpassen oder Einspruch erheben, wenn es zeitlich nicht passt. Der Termin muss entweder eine Woche oder maximal 24 Stunden vorher beim Vormieter angekündigt werden.

Bei einer Besichtigung müssen mindestens der neue Mieter und der Vermieter (oder ein Stellvertreter) anwesend sein. Zutritt darf auch durch den dort noch wohnenden Vormieter erfolgen, wenn dies vorher mit der Verwaltung abgesprochen wurde. Als neuer Mieter haben Sie bei einer solchen Begutachtung das Recht, Fragen zur Wohnung und zum Mietverhältnis zu stellen. Zudem müssen Sie Zutritt zu allen Räumen bekommen, die im zukünftigen Mietvertrag stehen. Es darf nichts ausgelassen werden, denn das kann später zu Problemen seitens der Verwaltung führen. Auch auf Schäden und Mängel sollten Sie achten und darüber Auskunft erhalten. Klären Sie, wer für dessen Beseitigung zuständig ist.

Achten Sie jedoch bei einer solchen Wohnungsbesichtigung darauf, dass Sie die Privatsphäre des aktuellen Mieters respektieren. Dies bezieht sich auf unangenehme Fragen, aber auch auf die Dokumentation der Wohnung. Notizen sind erlaubt, aber Fotos in den meisten Fällen nicht. Sie können danach fragen, schießen Sie jedoch nicht ohne Erlaubnis Bilder oder Videos.

Rechte und Pflichten des Vermieters bei der Wohnungsbesichtigung

Ebenso gibt es seitens der Verwaltung Rechte und Pflichten, die eingehalten werden müssen. Bei einer aktuell noch bewohnten Mietwohnung ist eine Absprache mit der dortigen Person nötig. Dies muss mindestens eine Woche vorher geschehen, im Notfall ist eine Ankündigung von maximal 24 Stunden in Ordnung. Bei einer Begutachtung wird in der Regel offen kommuniziert, wer anwesend sein muss. Sei es der Vormieter, der Vermieter oder ein jeweiliger Vertreter. Jedoch müssen alle Parteien darüber Bescheid wissen. Generell hat die Verwaltung ohne Absprache kein Besichtigungsrecht der Mietwohnung.

Grundlegend darf sich die Verwaltung nur auf das Mietobjekt beziehen. Alle anderen Fragen sind unwichtig, bei einer Begutachtung geht es rein um den Wohnraum. Anderweitige Fragen müssen vorher oder danach geklärt werden. Der Vermieter muss alle Räume zeigen und dem potenziellen Nachmieter eine objektive Übersicht über das Objekt geben. Hinweise auf Schäden müssen hingenommen und besprochen werden. Auch hier ist Ehrlichkeit und Offenheit wichtig.

Es gibt auch besondere Regelungen bei einem möblierten Mietobjekt. Eine Möblierung heißt im Grunde eine Grundausstattung der Wohnung. Hier muss vorher genauestens abgesprochen werden, welche Möbel später zur Verfügung stehen und welche der Vormieter mitnimmt. Der Nachmieter darf auch hier Mängel beanstanden, da die Möblierung mit in die Kosten für die Miete fällt.

Die Rolle des Maklers oder Verwalters

Ein Immobilienmakler ist eine Zwischenperson, deren Aufgabe die Hilfe beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnobjekten ist. Grundsätzlich soll er dabei helfen, potenzielle Kunden zu finden und diese von einer bestimmten Wohnung zu überzeugen. Dabei nimmt er eine gewisse Rolle ein, nämlich die eines Vermittlers. Er steht zwischen den beiden Parteien und muss sich dementsprechend auch an gewisse Regeln halten.

Ein Makler hilft beidseitig beim bürokratischen Aufwand der Vergabe einer Wohnung. Er ist in den meisten Fällen auch die erste Ansprechperson beider Seiten. Damit hat er auch eine große Verantwortung, kann aber mit seinem Wissen und seiner Erfahrung überzeugen. Oftmals haben Immobilienmakler ein umfangreiches Wissen über den Wohnungsmarkt und können so ihre Kunden besser beraten. Er kann, aber muss nicht an der Besichtigung direkt beteiligt sein. Jedoch muss er darüber informiert werden, wenn Sie eine Mietwohnung besichtigen, die er verwaltet.

Wenn Sie einen Makler zurate ziehen, dann ist ein Maklervertrag wichtig. Darin steht fest, welche Ansprüche und Pflichten dieser erfüllen muss und welche Rolle er genau im Prozess der Vermietung einer Mietwohnung einnimmt. Dort ist auch die spätere Provision festgelegt, die für seinen Service zu zahlen ist. Ein Makler gilt jedoch generell nicht als Besitzer oder Eigentümer einer Wohnung. Er ist lediglich für die Kommunikation zwischen der eigentlichen Hausverwaltung und den Mietern zuständig.

Besichtigungsmodalitäten und -regeln

Eine Wohnungsbesichtigung findet immer unter bestimmten Bedingungen statt. Wenn der Termin und die beteiligten Personen abgesprochen sind, ist vermutlich die Dauer einer solchen Begutachtung ein Thema. Diese kann ganz unterschiedlich ausfallen, je nach Umfang der Wohnung. Grundlegend dauert sie aber nicht länger als 30 bis 45 Minuten. Jedoch sollten alle Fragen geklärt werden, wenn die Begutachtung stattfindet. Lassen Sie sich also Zeit und halten Sie sich auch nicht mit den Fragen zurück. Dies ist oftmals die einzige Möglichkeit, um auf bestimmte Mängel hinzuweisen.

Anders ist es bei einer Gruppenbesichtigung. Diese werden vor allem in den Großstädten immer beliebter, wo der Wohnungsmarkt hart umkämpft ist. Es lässt sich also nicht immer vermeiden, auch wenn Einzelbesichtigung für die meisten sicher bequemer ist. Der einzige Vorteil von Gruppen ist, dass jeder Fragen stellen darf und so womöglich mehr Probleme auffallen. Diese können mitunter übersehen werden, wenn Sie alleine eine Wohnung besichtigen. Notieren Sie sich dabei also Hinweise der anderen Beteiligten und vertrauen Sie nicht nur auf Ihre Eingebung.

Wie bereits besprochen gibt es auch Unterschiede zwischen einer bereits leerstehenden und einer noch bewohnten Wohnung. Bei Leerstand ist es einfacher, Mängel zu erkennen und sich den Raum allgemein besser vor Augen zu führen. Dies ist bei einer bewohnten Wohnung nicht möglich, da das Eigentum des Vormieters nicht ohne deren Erlaubnis verrückt werden darf. Halten Sie sich also an die Privatsphäre, wenn es noch einen Vormieter geben sollte. Bei Anwesenheit des Vormieters können jedoch auch Fragen gestellt werden.

Verhalten während der Wohnungsbesichtigung

Bei einem Besuch der Mietwohnung ist es seitens der Verwaltung wichtig, alle Informationen zur Verfügung zu stellen. Hier darf nichts ausgelassen werden. Seien Sie sich als Nachmieter darüber im Klaren, welche Informationen Ihnen gegeben werden und wo es gegebenenfalls noch Lücken gibt. Beide Seiten haben das Recht, einander Fragen stellen zu dürfen. Notizen sind ebenfalls in Ordnung, aber eine bildliche Dokumentation ist in den meisten Fällen nicht erwünscht.

Bei einer möblierten Wohnung und bei einer möglichen Anwesenheit des Vormieters sollte deren Privatsphäre gewahrt werden. Fassen und verschieben Sie nicht unerlaubt Möbel, außer der Vormieter erlaubt es. Dieser hat auch das Recht, Fragen zu stellen und auf potenzielle Fehler hinzuweisen. Gleichzeitig kann er aber auch mitteilen, welche Probleme er selbst vor dem Auszug beseitigen wird. Als Nachmieter ist es wichtig zu wissen, welcher Mietzuschlag durch eine möblierte Wohnung entsteht und in welchem Zustand sich die jeweiligen Möbelstücke befinden.

Am wichtigsten ist ein respektvolles Verhalten beider Seiten. Das heißt jedoch nicht, dass nicht auf Probleme aufmerksam gemacht werden darf, die möglicherweise das Mietverhältnis beeinflussen. Schäden an der Wohnung, potenzielle Belästigung von außerhalb oder Fehler im Vertrag sind Dinge, die angesprochen werden müssen. Nur so kann eine Übereinstimmung beider Seiten stattfinden. Bei einer Mietwohnungsbesichtigung müssen Sie außerdem nichts unterschreiben, solange Sie das nicht wollen.

Fazit

Vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags ist es essenziell, die zukünftige Mietwohnung besichtigen zu können. Kennen Sie vorher Ihre Rechte und Pflichten, aber auch die der Verwaltung. Mit dem richtigen Verhalten und den richtigen Fragen haben Sie bessere Chancen, die Wohnung später auch zu erhalten. Ein professionelles Auftreten ist in jedem Falle wichtig. Wenn alle Fragen geklärt sind und Sie später als Nachmieter in Frage kommen, so kann eine Übergabe der Wohnung auch reibungslos stattfinden.

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