Eine Wohnung möbliert vermieten – lohnt sich das?

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Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Viele Mieter suchen eine langjährige Wohnung. Studenten, Pendler oder Außendienstmitarbeiter arbeiten für eine gewisse Zeit in einer anderen Stadt. Für diese Zeit benötigen sie eine befristete Unterkunft. In den meisten Fällen suchen Studenten nach möblierten Wohnungen, da sie ihr gesamtes Hab und Gut für ein paar Monate nicht von A nach B transportieren möchten. Als Vermieter können Sie Ihre Wohnung möbliert vermieten. Allerdings sollten Sie beim Inserat darauf achten, dass die Einrichtung neutral und modern gehalten wird. Es muss schließlich den Geschmack der potenziellen Mieter treffen.

Möblierte Wohnungen zu vermieten, kann auch als Zwischenmiete bezeichnet werden. Viele Studenten, die für ein Praktikum oder Semester im Ausland umziehen, vermieten ihre Wohnung für diese Zeit. Bei der Suche nach einer passenden Wohnung können sich interessierte Mieter an einen Immobilienmakler Schwetzingen, Hamburg, Berlin, München oder Frankfurt wenden und sich beraten lassen. Immer mehr Mieter suchen nach möblierten Wohnungen. In den folgenden Abschnitten wird näher beschrieben, worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten möchten.

Wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Eine Wohnung zählt als möbliert, wenn der Wohnraum eingerichtet ist. Hierzu zählen Schränke, Abstelltisch, Bett, Tische und Stühle, eine Küche mit der passenden Kücheneinrichtung, Bettwäsche, Teppich, Sofa und eine Garderobe. Zu einer bezugsfertigen Wohnung können auch Geschirr, wohnliche Accessoires und WLAN gehören. Als Vermieter sollten Sie auf zusätzliche Servicedienstleistungen achten. Reinigungsleistungen können dazu führen, dass Sie Gewerbe anmelden müssen. Erweiterte Servicedienstleistungen sollten zu keinen steuerlichen Änderungen führen.

Vorteile, wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten

Eine möblierte Wohnung hat für Sie als Vermieter unterschiedliche Vorteile.

Steuervorteil

Einer der größten Vorteile ist, dass Sie Reparaturkosten und Anschaffungskosten für die Wohnungsausstattung steuerlich absetzen können. Jedes Jahr müssen Sie die Kosten unter Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung mit den jeweiligen Belegen mit angeben. Möbel und andere Ausstattungsgegenstände bis 800 € gehören zu den sogenannten Werbungskosten und können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Teure Möbel über 800 € werden abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer von der Lebensdauer bestimmt. Die maximale Lebensdauer von Kühlschränken und Waschmaschinen beläuft sich auf zehn Jahre. Genaue Daten zu den Ausstattungsgegenständen finden Sie in der AfA-Tabelle des Finanzamtes. Neben den Kosten für Ausstattungsgegenstände können Sie auch Reparaturkosten bis maximal 4.000 € pro Jahr steuerlich absetzen.

Abschlag für die Möbel statt Mietpreisbremse

Vor einigen Jahren wurde die Mietpreisbremse (2015) eingeführt. Mieten in bestimmten Regionen sind begrenzt. Möblierte Wohnung sind von diesem Gesetz jedoch nicht betroffen. Die Miethöhe richtet sich nach der ortsüblichen Miete und der Ausstattung. Für einen Möblierungszuschlag können sich potenzielle Mieter über eine komplett eingerichtete Wohnung freuen. Die Miethöhe wird im Mietvertrag festgelegt.

Befristete Vermietung

Ein weiterer Vorteil einer möblierten Wohnung ist die befristete Vermietung. In der heutigen Zeit verändert sich die Arbeits- und Wohnwelt deutlich schneller als vor zehn Jahren. Flexibilität und Komfort rücken immer mehr in den Vordergrund und gerade Studenten ist der Besitz einer Wohnung nicht mehr so wichtig. Viele junge Erwachsene wechseln häufiger den Wohnsitz und sind offen für innovative Vermietungskonzepte und -formen. Als Vermieter können Sie Ihre Wohnung für einen bestimmten Zeitraum vermieten und auch selbst die Wohnung nutzen. Ein großer Vorteil ist die Mieterhöhung und die Anpassung an die sich verändernden Mietpreise. Befristete Mietverträge sind besonders bei jungen Erwachsenen, Studierenden und Außendienstmitarbeitern beliebt.

Sichere Rendite

Außendienstmitarbeiter, duale Studenten oder Pendler erhalten von ihren Arbeitgebern häufig eine finanzielle Unterstützung für die Wohnung. Sie können also damit rechnen, dass die Mieten zuverlässig und pünktlich gezahlt werden.

Was sollte bei einer Einrichtung beachtet werden?

Bei der Einrichtung Ihrer Wohnung sollten Sie sich für einen hellen, zeitlosen und modernen Stil entscheiden. Eine zeitlose Einrichtung spricht besonders jüngere Menschen an und das Wohnungskonzept muss nicht ständig geändert werden. Neben einer hellen und modernen Einrichtung sollten Sie auf Funktionalität achten.

In den vergangenen Jahren haben viele Unternehmen das Arbeitsmodell angepasst. Viele Firmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Home Office an. Bei der Einrichtung des Büros sollten Sie viel Wert auf hochwertige, moderne und funktionale Möbel legen. Immer mehr potenzielle Mieter achten auch auf eine Internetverbindung und WLAN. Diese Internetverbindung sollte stabil sein. Transparenz ist ein wichtiger Faktor. Für das Inserat auf einer Plattform für Immobilien sollten hochwertige Bilder verwendet werden. Zudem sollte das Inserat alle wichtigen Informationen und Details des Mietvertrags enthalten.

Wichtige Vereinbarungen

Für die Vermietung der Wohnung müssen Sie einen Mietvertrag entwerfen. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für ein Mietverhältnis mit potenziellen Mietern. Wichtige Zusätze zur Ausstattung und Möblierung der Wohnung sollten hier detailliert erwähnt und aufgezählt werden. Zudem enthält der Vertrag Angaben über Kündigungsfristen und die Kaution.

Möblierungszusatz

Für eine eingerichtete Wohnung sollten Sie einen Möblierungszusatz erheben. Hier können Sie zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel und Einrichtungsgegenstände berechnen. Für das Mietverhältnis ist es wichtig, in einer Inventarliste alle zur Verfügung gestellten Möbel und Ausstattungsgegenstände zu erwähnen. Mieter können Ausstattung und Möbel für die Dauer des Mietverhältnisses entfernen und durch eigene ersetzen. Allerdings sind die Mieter gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Möbel sicher und trocken zu lagern.

Wenn der Mieter aus Ihrer Wohnung auszieht, müssen Ihre Möbel wieder in die Wohnung geräumt werden. Kommunikation zwischen Ihnen und den Mietern ist hier besonders wichtig.
Sie sollten vor der Vermietung alle Möbel und Ausstattungsgegenstände fotografieren und den Zustand dokumentieren. Diese Fotos sind wichtig, falls die Einrichtungsgegenstände durch den Mieter beschädigt wurden.

Fazit

Als Vermieter müssen Sie als Erstes die Wohnung nach Ihren Wünschen einrichten. Der zeitliche und finanzielle Mehraufwand wird sich langfristig für Sie lohnen. Möblierungszusätze sollten immer dokumentiert werden. Das sorgt für Transparenz und es werden Streitigkeiten vermieden.

Eine möblierte Wohnung bietet zahlreiche Vorteile. In erster Linie müssen Sie sich nicht an die Mietpreisbremse richten. Möblierte Wohneinheiten sind von diesem Gesetz ausgeschlossen. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Reparaturkosten können Sie steuerlich absetzen. So erhalten Sie die Investitionskosten zurück und haben die Möglichkeit, mit der Wohnung eine Rendite zu erzielen.

Für den Kauf einer Mietwohnung benötigen Sie einen passenden Budgetplan. Wenn Sie nach einer Wohnung in einer bestimmten Region suchen, können Sie sich an einen kompetenten Immobilienmakler wenden. Zusammen mit dem Immobilienexperten können Sie einen umfassenden Plan für den Kauf und die Einrichtung der Wohnung erstellen. Dieser Plan sollte zu Ihrem Budget und Vorstellungen passen. Besonders begehrt sind Wohnungen in Ballungsgebieten und den Vororten von großen Städten. Bei der Planung sollten Sie auch die Kosten für Ersatz und Reparaturen beachten. Eine möblierte Wohnung wird sich für Sie langfristig lohnen. Sie können die Mieten regelmäßig anpassen, da die Mietverträge befristet sind. Zudem interessieren sich meistens Pendler, Außendienstmitarbeiter und duale Studenten für die Wohnung, die von ihren Arbeitgebern eine finanzielle Unterstützung erhalten.